{"id":51354,"date":"2019-01-08T09:26:10","date_gmt":"2019-01-08T08:26:10","guid":{"rendered":"https:\/\/asile.ch\/?p=51354"},"modified":"2021-08-29T22:32:40","modified_gmt":"2021-08-29T20:32:40","slug":"pierre-buhler-die-spannung-zwischen-legalitat-und-legitimitat-eine-heilsame-herausforderung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/asile.ch\/de\/2019\/01\/08\/pierre-buhler-die-spannung-zwischen-legalitat-und-legitimitat-eine-heilsame-herausforderung\/","title":{"rendered":"Pierre B\u00fchler | Die Spannung zwischen Legalit\u00e4t und Legitimit\u00e4t: eine heilsame Herausforderung"},"content":{"rendered":"<p><span class=\"accroche\">\u00abGesetz ist Gesetz!\u00bb: Wer hat nicht mindestens einmal schon diesen Ausspruch geh\u00f6rt, der wie ein Hammerschlag f\u00e4llt?\u00a0 Aber was bedeutet denn genau diese massive Behauptung? Kann das Gesetz sich so abkapseln und sich zur letzten Instanz erkl\u00e4ren? Die paar folgenden Seiten versuchen, diese Fragen zu beantworten. Sie f\u00fchren mich dazu, auf das Thema \u00abLegalit\u00e4t und Legitimit\u00e4t\u00bb einzugehen und mich damit \u2013 auf unvorsichtige Weise, vielleicht \u2013 ins Gebiet der Rechtstheorie hinein zu wagen. Dieses komplexe Thema wurde bereits ausf\u00fchrlich behandelt, unter verschiedenen Gesichtspunkten und in verschiedenen Feldern <a href=\"#_ftn1\" name=\"_ftnref1\">[1]<\/a>. In diesem kurzen Aufsatz beschr\u00e4nke ich mich darauf, das Thema unter dem Aspekt des Verh\u00e4ltnisses zwischen Zivilgesellschaft und Rechtssystem im Kontext der Asylpolitik zu behandeln.<\/span><\/p>\n<div class=\"c-block--box c-block--default\"><div class=\"c-block--box-inner\"><\/p>\n<p>Ceci est la version traduite en allemand de l&rsquo;article de Pierre B\u00fchler \u00ab\u00a0<a href=\"https:\/\/asile.ch\/2018\/07\/20\/pierre-buhler-tension-legalite-legitimite\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">La tension entre l\u00e9galit\u00e9 et l\u00e9gitimit\u00e9, un d\u00e9fi salutaire<\/a>\u00ab\u00a0, paru dans le <a href=\"https:\/\/asile.ch\/sommaire\/ve-168-juin-2018\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">num\u00e9ro 168<\/a> de la revue <em>Vivre Ensemble<\/em>. La version traduite a \u00e9t\u00e9 publi\u00e9e par <em>Archipel<\/em>, le <a href=\"https:\/\/www.forumcivique2.org\/archipel\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">journal du Forum Civique Europ\u00e9en<\/a>, N\u00b0 276, p. 3-4.<\/p>\n<p><\/div><\/div>\n<p>Um mein Vorgehen zu kl\u00e4ren, nehme ich eine pragmatische Haltung ein. In der uns besch\u00e4ftigenden Spannung stehen drei Adjektive auf dem Spiel: \u00ablegal\u00bb, \u00ablegitim\u00bb und \u00abloyal\u00bb.\u00a0Alle drei haben ihre etymologischen Wurzeln im lateinischen <em>lex<\/em>, \u00abGesetz\u00bb, mit verschiedenen Konnotationen. Ist legal was mit dem Gesetz zu tun hat, was durch es vorgeschrieben wird. Wenn man die Frage nach der Legitimit\u00e4t stellt, nimmt man Abstand und evaluiert die Berechtigung dessen, was legal ist, indem man \u00fcberlegt, in wessen Namen die Forderung gestellt wird. Die Loyalit\u00e4t betrifft die Haltung, den Geist, in dem man sich dem Gesetz gegen\u00fcber verh\u00e4lt. Auf Grund dieser rudiment\u00e4ren Definitionen formuliere ich die Frage, die mich umtreibt, folgendermassen: Ist es loyal, zu \u00fcberlegen, ob das, was legal ist, auch immer legitim ist?<\/p>\n<figure id=\"attachment_49221\" aria-describedby=\"caption-attachment-49221\" style=\"width: 716px\" class=\"wp-caption aligncenter\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"wp-image-49221\" src=\"https:\/\/asile.ch\/wp-content\/uploads\/2018\/07\/LegitimiteFinalFINAL-1.jpg\" alt=\"\" width=\"716\" height=\"518\" \/><figcaption id=\"caption-attachment-49221\" class=\"wp-caption-text\">Dessin de Herji pour Vivre Ensemble, paru dans le num\u00e9ro 168 de juin 2018<\/figcaption><\/figure>\n<h3><strong>Das Gute und das Begrenzte an der Legalit\u00e4t<\/strong><\/h3>\n<p>Im griechischen Ideal des Stadtwesens ist die frei eingewilligte Unterwerfung aller unter das Gesetz unerl\u00e4sslich, und so wird Freiheit im Respekt vor dem Gesetz erlebt, und nicht gegen es. Dieses Ideal hat die moderne Idee der Demokratie gepr\u00e4gt, die auf dem Prinzip des Gesellschaftsvertrags gr\u00fcndet: Eine legale Basis des Zusammenlebens, in \u00dcbereinstimmung festgelegt, st\u00e4rkt die soziale Zusammengeh\u00f6rigkeit und das gegenseitige Vertrauen. In diesem Sinne ist Legalit\u00e4t eine <em>Wohltat<\/em>. All die, welche unter einer Diktatur oder in einem korrumpierten Regime gelebt haben, wissen ganz besonders darum. Dass wir in demokratischen Rechtsstaaten leben d\u00fcrfen, sollte uns dankbar machen.<\/p>\n<p>Man muss jedoch auch die <em>Grenzen<\/em> der Legalit\u00e4t unterstreichen. Als Jean-Jacques Rousseau in seinem Traktat <em>Vom Gesellschaftsvertrag<\/em> gesetzt hat, der allgemeine Wille k\u00f6nne nie irren, hat er sich geirrt. In den demokratischen Prozessen der parlamentarischen Debatten und der Volksabstimmungen sind die Erarbeitung und Anwendung der Gesetze komplexen Machtspielen ausgesetzt, und die Gesetze erweisen sich als schwach, manipulierbar, biegen sich nach verschiedenen Interessen. So wurde das schweizerische Asylgesetz, das 1979 eingef\u00fchrt wurde, gut dreissig Teil- oder Totalrevisionen unterworfen (es heisst, dass kein anderes Schweizer Gesetz in so kurzer Zeit so oft revidiert wurde!). Unter verschiedenen Einfl\u00fcssen, sowohl der Parteien als auch der Bev\u00f6lkerung, wurde es, in vielen Hinsichten, zu einem Ausnahmegesetz.<\/p>\n<h3><strong>Ein hartes Modell: Was legal ist, ist auch legitim<\/strong><\/h3>\n<p>Im Sinne des am Anfang zitierten Ausspruches besteht ein erstes Modell \u2013 dem man heute recht oft begegnet \u2013 in der Behauptung, dass die Legalit\u00e4t wie sie im geltenden Rechtssystem gegeben ist auch die Legitimit\u00e4t definiert. Eine solche Position, die man als Rechtspositivismus bezeichnen kann, erlaubt keinen Verweis auf eine andere Dimension, die jenseits der Legalit\u00e4t w\u00e4re. Das Gesetz kapselt sich ab, so dass es gleich unloyal ist, die Legitimit\u00e4t dessen, was als legal festgelegt ist, zu pr\u00fcfen. Ganz und gar loyal ist nur, wer die Legitimit\u00e4t der Legalit\u00e4t nie hinterfragt.<\/p>\n<p>In der Zivilgesellschaft sch\u00fcrt eine solche Abkapselung die Angst davor, das Gesetz in Frage zu stellen, und das f\u00f6rdert die Tendenz, sich in Situationen, in denen das Gesetz Ungerechtigkeit stiftet, herauszuhalten, passiv zu werden. Diese Passivit\u00e4t l\u00e4sst sich dadurch rechtfertigen, dass man ein relativ naives Vertrauen in die Obrigkeiten und die Gesetze in Anspruch nimmt (ein Diskurs, der zum Beispiel in den Kirchenleitungen recht verbreitet ist).<\/p>\n<h3><strong>Ein offenes Modell: Was legal ist, ist damit nicht schon legitim<\/strong><\/h3>\n<p>Wie andere Rechtsphilosophen betont, John Rawls <a href=\"#_ftn2\" name=\"_ftnref2\">[2]<\/a>, auf den ich mich hier berufe, dass ein Rechtssystem immer nur <em>fast gerecht<\/em> ist. Es ist in verschiedenen hierarchisierten Ebenen aufgebaut: Eine Verfassung wird in eine Gesetzessammlung \u00fcbertragen, die dann zu Anwendungen f\u00fchrt, mit denen man konkrete Entscheidungen rechtfertigt. Zwischen diesen Ebenen k\u00f6nnen jedoch immer Abweichungen entstehen: Ein Gesetz kann ein verfassungswidriges Element enthalten, und eine Entscheidung kann von dem abweichen, was gesetzlich festgelegt ist, usw. Das stellt auf eine radikale Weise das Problem der Legitimit\u00e4t, und um es zu behandeln, muss man sich auf eine h\u00f6here Ebene beziehen. Es geht nicht nur um Gef\u00fchle oder \u00dcberzeugungen, religi\u00f6ser oder ideologischer Art. Es betrifft die Grundprinzipien, die den Rechtsstaat in seiner konkreten Gestaltung binden, das heisst die Rechts- und Ethiknormen, die in Erkl\u00e4rungen und Konventionen festgelegt sind, welche als zwingend und nichtverhandelbar anerkannt werden. Weil diese Position manchmal aus philosophischer Perspektive dem positiven Recht das Naturrecht entgegenh\u00e4lt, kann man von einem Jusnaturalismus sprechen.<\/p>\n<p>In diesem Modell bilden die Grundprinzipien eine <em>kritische Instanz<\/em>, die es erlaubt, die Legitimit\u00e4t der Verfassung, der Gesetze und ihrer Anwendungen zu evaluieren, und es ist nicht bereits unloyal, diese kritische Pr\u00fcfung zu vollziehen. Ganz im Gegenteil: Es ist gerade loyal, den Rechtsstaat an seine Rechts- und Ethikprinzipien zu erinnern, wenn er in seinem Rechtssystem davon abweicht. Im Asylbereich ist es nicht unloyal, sondern sehr loyal, die Anwendung der Dublin-Abkommen anzuprangern, wenn sie die Europ\u00e4ische Menschenrechtskonvention und die Internationale Kinderrechtskonvention verletzt <a href=\"#_ftn3\" name=\"_ftnref3\">[3]<\/a>.<\/p>\n<p>In diesem offenen Modell bildet die Spannung zwischen Legalit\u00e4t und Legitimit\u00e4t eine heilsame Herausforderung, weil sie zu einer st\u00e4ndigen \u00dcberpr\u00fcfung des Rechtsstaats zwingt. Nebenbei sei hier erw\u00e4hnt, dass eine Initiative, \u00fcber die das Schweizer Volk am 25. November wird abstimmen m\u00fcssen, mit dem Titel \u00abSchweizer Recht anstatt fremde Richter\u00bb, diese \u00dcberpr\u00fcfung zu verhindern versucht, indem sie dem Schweizer Recht vor den internationalen Konventionen den Vortritt gibt.<\/p>\n<h3><strong>F\u00fcr die Zivilgesellschaft: Wachsamkeit als kritische Loyalit\u00e4t<\/strong><\/h3>\n<p>Die Stimmenthaltung ist unter den B\u00fcrgerinnen und den B\u00fcrgern stark verbreitet. Die Argumente sind vielf\u00e4ltig: Erm\u00fcdung, Ohnmachtsgef\u00fchl, die Komplexit\u00e4t der Vorlagen oder das Gef\u00fchl, die eigene Stimme w\u00e4ge relativ wenig, usw. Die M\u00f6glichkeit, die Legitimit\u00e4t in den demokratischen Prozessen des Rechtsstaats kritisch zu \u00fcberpr\u00fcfen, k\u00f6nnte dem entgegenwirken. Sie enth\u00e4lt n\u00e4mlich einen stimulierenden Appell zur st\u00e4ndigen Wachsamkeit. Es liegt in der Verantwortung einer jeden B\u00fcrgerin und eines jeden B\u00fcrgers, diese kritische Loyalit\u00e4t auszu\u00fcben. Aus M\u00fcdigkeit die Dinge geschehen zu lassen, ist unloyal. Hingegen ist die Bem\u00fchung, die Spannung zwischen Legalit\u00e4t und Legitimit\u00e4t auf sich zu nehmen, h\u00f6chst loyal. Sie hat mit zivilem Mut zu tun <a href=\"#_ftn4\" name=\"_ftnref4\">[4]<\/a>, der sich einem \u00e4ngstlichen Respekt vor der Legalit\u00e4t entgegenstellt. Diese Haltung wird die Solidarit\u00e4t und das Mitgef\u00fchl in der Zivilgesellschaft st\u00e4rken, die B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger dazu anspornen, sich f\u00fcr die Menschen einzusetzen, die aus Mangel an Solidarit\u00e4t und Mitgef\u00fchl seitens des Staates ungerecht behandelt werden <a href=\"#_ftn5\" name=\"_ftnref5\">[5]<\/a>.<\/p>\n<h3><strong>Raum f\u00fcr zivilen Ungehorsam<\/strong><\/h3>\n<p>Wie es John Rawls detailliert erl\u00e4utert hat, enth\u00e4lt das soeben beschriebene offene Modell auch, wenn man vern\u00fcnftigerweise erachten kann, alle legalen Protestmittel ersch\u00f6pft zu haben, die M\u00f6glichkeit eines Aufrufs an den Rechtsstaat durch zivilen Ungehorsam <a href=\"#_ftn6\" name=\"_ftnref6\">[6]<\/a>. Verschiedene andere Autoren haben diesen Weg begangen, wie ein soeben erschienener deutscher Textband zeigt, dessen Textauswahl von Henry David Thoreau zur Occupy-Bewegung gehen, \u00fcber Mahatma Gandhi und Martin Luther King, aber auch Hannah Arendt und J\u00fcrgen Habermas <a href=\"#_ftn7\" name=\"_ftnref7\">[7]<\/a>.<\/p>\n<p>In unterschiedlichen Formen besteht der zivile Ungehorsam darin, dass \u00f6ffentlich und gewaltlos ein illegaler Akt vollzogen wird, der gegen eine unertr\u00e4gliche Verletzung der Grundprinzipien protestiert. Er nimmt eine <em>Legitimit\u00e4t<\/em> gegen die <em>Legalit\u00e4t<\/em> in Anspruch, \u00a0und bezeugt damit \u2013 momentan gegen den Staat \u2013 eine Sorge, die grunds\u00e4tzlich die Sorge dieses Staates sein sollte. Dadurch \u00fcbt er in extremer Form, aus letzter Begr\u00fcndung (<em>ultima ratio<\/em>), kritische Loyalit\u00e4t aus.<\/p>\n<p>In Sachen Asyl ist f\u00fcr die Kirchen eine m\u00f6gliche Form des zivilen Ungehorsams das Kirchenasyl: Es besteht darin, Asylbewerberinnen und -bewerber zu beherbergen, die durch Entscheidungen der staatlichen Instanzen in ihrer physischen oder psychischen Integrit\u00e4t bedroht werden. Es gibt f\u00fcr eine solche Praxis seit der Neuzeit keine legale Basis mehr, aber sie kann eine ethische Legitimit\u00e4t beanspruchen, im Namen der internationalen Konventionen, die die Rechte der Fl\u00fcchtlinge sch\u00fctzen <a href=\"#_ftn8\" name=\"_ftnref8\">[8]<\/a>.<\/p>\n<h3><strong>Zum Abschluss\u00a0: die Erbschaft des Augias an seinen Sohn<\/strong><\/h3>\n<p>Am Ende seines Theaterst\u00fccks <em>Herkules und der Stall des Augias<\/em>, nachdem Herkules gescheitert ist, weil die vielen Kommissionen und Unterkommissionen ihn daran hindern, die Schweiz auszumisten, gibt D\u00fcrrenmatt dem Augias das Wort, der seinem Sohn den geheimen Garten zeigt, in dem er Mist in Humus verwandelt hat. Diese Aufgabe wird nun mit folgenden Worten dem Sohn anvertraut:<\/p>\n<p>\u00abIch verwandelte Mist in Humus. Es ist eine schwere Zeit, in der man so wenig f\u00fcr die Welt zut un vermag, aber dieses Wenige sollen wir wenigstens tun: das Eigene. [\u2026] So sei denn dieser Garten dein. Schlag ihn nicht aus. Sei nun wie er: verwandelte Ungestalt. Trage du nun Fr\u00fcchte. Wage jetzt zu leben und hier zu leben: mitten in diesem gestaltlosen, w\u00fcsten Land, nicht als ein Zufriedener, sondern als ein Unzufriedener, der seine Unzufriedenheit weitergibt und so mit der Zeit die Dinge \u00e4ndert: die Heldentat, die ich dir nun auferlege, Sohn, die Herkulesarbeit, die ich auf deine Schultern w\u00e4lzen m\u00f6chte.\u00bb <a href=\"#_ftn9\" name=\"_ftnref9\">[9]<\/a><\/p>\n<p style=\"text-align: right;\"><strong>PIERRE B\u00dcHLER<br \/>\n<\/strong><\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref1\" name=\"_ftn1\">[1]<\/a> Als Beispiele seien hier erw\u00e4hnt: Josiane Boulad-Ayoub (Hg.), <em>Souverainet\u00e9 en crise<\/em>, Qu\u00e9bec, L\u2019Harmattan\/Presses de l\u2019Universit\u00e9 Laval, 2003, vor allem S. 71-80; Milena Mateva, <em>L\u00e9gitimit\u00e9 et l\u00e9galit\u00e9. Consid\u00e9rations (sur la loi et la justice) \u00e0 l\u2019image de deux grands proc\u00e8s politiques<\/em>, Diss., Neuch\u00e2tel, Universit\u00e9 de Neuch\u00e2tel, 2006\u00a0; Bjarne Melkevik, <em>Habermas, l\u00e9galit\u00e9 et l\u00e9gitimit\u00e9<\/em>, Qu\u00e9bec, Presses de l\u2019Universit\u00e9 Laval, 2012; ausf\u00fchrlich reflektiert wird diese Frage ebenfalls in den Artikeln \u00abL\u00e9galit\u00e9\u00bb und \u00abL\u00e9gitimit\u00e9\u00bb in der <em>Encyclopaedia universalis<\/em>.<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref2\" name=\"_ftn2\">[2]<\/a> John Rawls, <em>Eine Theorie der Gerechtigkeit<\/em> (<em>A Theory of Justice<\/em>, 1971), deutsch \u00fcbersetzt von H. Vetter, Frankfurt a. M., Suhrkamp (stw 271), 1979.<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref3\" name=\"_ftn3\">[3]<\/a> Verschiedene Petitionen, mit Tausenden von Unterschriften versehen, haben in letzter Zeit versucht, die hierin waltende, legalistische Blindheit der Eidgenossenschaft und der Kantone zu bek\u00e4mpfen.<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref4\" name=\"_ftn4\">[4]<\/a> Im vergangenen Jahr hat Greenpeace eine Nummer seiner franz\u00f6sischsprachigen Zeitschrift <em>Greenpeace Member<\/em> (2017\/Nr. 4) dem Thema \u00abLe courage civique\u00bb (ziviler Mut) gewidmet, in \u00f6kologischen Implikationen konkretisiert.<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref5\" name=\"_ftn5\">[5]<\/a> Die Dublin-Abkommen enthalten eine \u00abKlausel des Selbsteintrittsrechts\u00bb\u00a0: Sie erlaubt einem Staat, auf die Zur\u00fcckweisung einer Asylbewerberin oder eines Asylbewerbers in das Land der ersten Aufnahme zu verzichten und den Asylantrag selbst zu behandeln, \u00abinsbesondere aus humanit\u00e4ren Gr\u00fcnden oder in H\u00e4rtef\u00e4llen\u00bb (Art. 17; auf Englisch: \u00abon humanitarian and compassionate grounds\u00bb). Wie man es in der Zeitschrift <em>Vivre ensemble<\/em> lesen konnte, hat die Schweiz in den Tausenden von in den letzten Jahren behandelten \u00abDublin-F\u00e4llen\u00bb nur \u00e4usserst selten diese Klausel des Selbsteintrittsrechts angewandt.<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref6\" name=\"_ftn6\">[6]<\/a> Vgl. Rawls (Anm. 2), \u00a7\u00a7 55-59, S. 399-430.<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref7\" name=\"_ftn7\">[7]<\/a> Andreas Braune (\u00e9d.), <em>Ziviler Ungehorsam. <\/em><em>Texte von Thoreau bis Occupy<\/em>, Stuttgart, Reclam, 2017. Vgl. auch Simone Zurbuchen, \u00abDroits humains et d\u00e9sob\u00e9issance civile. R\u00e9flexions philosophiques sur les \u00c9glises comme lieux d\u2019asile\u00a0\u00bb, <em>Revue de th\u00e9ologie et de philosophie<\/em> 149 (2017), S. 355-364.<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref8\" name=\"_ftn8\">[8]<\/a> Zu diesem Punkt, vgl. Muriel Beck Kadima\/Jean-Claude Huot (Hg.), <em>Kirche und Asyl. Legitimer Widerstand im Rechtsstaat?<\/em>, Z\u00fcrich\/Bern-Lausanne, NZN Buchverlag\/Institut f\u00fcr Sozialethik des SEK, 1996.<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref9\" name=\"_ftn9\">[9]<\/a> Friedrich D\u00fcrrenmatt, <em>Werkausgabe in siebenunddreissig B\u00e4nden<\/em>, Zurich, Diogenes, 1998, Band 8, S. 116.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u00abGesetz ist Gesetz!\u00bb: Wer hat nicht mindestens einmal schon diesen Ausspruch geh\u00f6rt, der wie ein Hammerschlag f\u00e4llt?\u00a0 Aber was bedeutet denn genau diese massive Behauptung? Kann das Gesetz sich so abkapseln und sich zur letzten Instanz erkl\u00e4ren? Die paar folgenden Seiten versuchen, diese Fragen zu beantworten. 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